Herzlich willkommen beim Verkehrsinstitut Traunstein
Weiterbildung für Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)!
Das BKrFQG ist für alle Fahrer, die Ihre Führerscheine der C- und D-Klassen (LKW über 3.5 t und alle
Busse) zu gewerblichen Zwecken nutzen, im europäischen Wirtschaftsraum bindend.
Diese Fahrer sind der Weiterbildungspflicht unterlegen, d.h. sie müssen alle 5 Jahre 35 Stunden zu
60 Minuten Weiterbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb nachweisen.
Diese 35 Stunden dürfen auf 5 mal 7 Stunden, praktisch 5 Tage zu je 7 Stunden, aufgeteilt werden.
Somit ist es möglich, beispielsweise jedes Jahr einen Tag Weiterbildung zu absolvieren.
Ein Weiterbildungstag zu 7 Stunden darf nicht nochmal auf mehrere Tage aufgeteilt und nicht an
Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
Die damit angesammelten Weiterbildungstage müssen dann nach 5 Jahren der Verwaltungsbehörde
in Form von Bescheinigungen, die einer Schriftform unterliegen, vorgelegt werden, damit die
Qualifizierung wieder für 5 Jahre verlängert wird.
Termine
Die Fortbildungen sind an den jeweiligen Terminen in den Räumen der
Für Firmen, Gruppen oder Vereine können auch eigene Schulungen angeboten werden.
(Mindeststeilnehmer: 15 Pers.- max. 25 Teilnehmer)
Für ihre Anmeldung per E-Mail benötigen wir :
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Geb.Datum
- Geb.Ort
- Rechnungsanschrift, falls abweichend von der Adresse
- Vollständige Führerschein Klassen