Verkehrsinstitut-Traunstein

Herzlich willkommen beim Verkehrsinstitut Traunstein


Weiterbildung für Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)!

 

Das BKrFQG ist für alle Fahrer, die Ihre Führerscheine der C- und D-Klassen (LKW über 3.5 t und alle

Busse) zu gewerblichen Zwecken nutzen, im europäischen Wirtschaftsraum bindend.


Diese Fahrer sind der Weiterbildungspflicht unterlegen, d.h. sie müssen alle 5 Jahre 35 Stunden zu

60 Minuten Weiterbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb nachweisen.


Diese 35 Stunden dürfen auf 5 mal 7 Stunden, praktisch 5 Tage zu je 7 Stunden, aufgeteilt werden.

Somit ist es möglich, beispielsweise jedes Jahr einen Tag Weiterbildung zu absolvieren.

Ein Weiterbildungstag zu 7 Stunden darf nicht nochmal auf mehrere Tage aufgeteilt und nicht an

Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.

Die damit angesammelten Weiterbildungstage müssen dann nach 5 Jahren der Verwaltungsbehörde

in Form von Bescheinigungen, die einer Schriftform unterliegen, vorgelegt werden, damit die

Qualifizierung wieder für 5 Jahre verlängert wird.



Termine


Die Fortbildungen sind an den jeweiligen Terminen in den Räumen der





Für Firmen, Gruppen oder Vereine können auch eigene Schulungen angeboten werden.

(Mindeststeilnehmer: 15 Pers.- max. 25 Teilnehmer)


Für ihre Anmeldung per E-Mail benötigen wir :

Fahrschule Baptistella

Gewerbepark Kaserne 9

83278 Traunstein

Tel: +49 (0) 861 90 95 97 33
Handy: +49 (0) 171 28 99 911
E-Mail:
vki-ts@t-online.de

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Home Kriterien Ausbilder Modulaufteilung Kontakt Impressum
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Verkehrsinstitut Taunstein

(VKI-TS)

In den Räumen der Fahrschule Baptistella

Gewerbepark Kaserne 9

83278 Traunstein

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Handy: +49 (0) 171 28 99 911
E-Mail:
vki-ts@t-online.de

Stephan Schmid

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